Bereit für die F-Gase-Verordnung?

08.07.2026 / 2 Minuten / Lösungen  ·  Branche

Strenge Vorgabe ab 2027

 

Ab dem 1. Januar 2027 gelten durch die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärfte Vorgaben für den Einsatz von Kältemitteln. Entscheidend ist dabei das Global Warming Potential (GWP). In vielen Kälte- und Klimaanwendungen sind nur noch Kältemittel mit einem GWP < 150 zulässig, was den Einsatz von verbreiteten Kältemitteln, wie R-513A oder R134a, nicht mehr erlaubt.

 

Warum Sie jetzt handeln sollten 

 

Auch wenn die Verordnung erst ab 2027 greift, ist eine frühe Umstellung sinnvoll und wirtschaftlich. Wer heute bereits auf konforme Lösungen setzt, schafft Planungs- und Investitionssicherheit, gewinnt Stabilität und vermeidet spätere Umstellungen unter Zeitdruck. 

 

Die passende Lösung für F-Gase-Konformität ab 2027 

 

Die F-Gase-Verordnung setzt klare Rahmenbedingungen. Mit dem Kältemittel R-1234yf, das in den Rittal Blue e+ und Blue e+ S Klimatisierungslösungen eingesetzt wird, erfüllen Sie diese Anforderungen schon heute – sicher, energieeffizient und nachhaltig. R-1234yf weist ein GWP von 0,5 auf und liegt damit deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert. Gleichzeitig erfüllt es gemeinsam mit der einzigartigen Blue e+ Technologie alle Anforderungen an Leistung, Effizienz und industrielle Alltagstauglichkeit.

 

Für Anwender bedeutet das: 

 

  • Eine stabile und bewährte Lösung mit bis zu 75 % Energieeinsparung
  • Hohe Zukunfts- und Investitionssicherheit.
  • Einfache Umstellung dank identischer MaßeMontageausbrüche und Anschlusspositionen wie bei den Blue e+ und Blue e+ S Vorgängergeräten mit R-513A. 

 

Das Rittal Portfolio mit R-1234yf: 

 

  • Blue e+ S Kühlgeräte (0,3 - 1,0 kW).
  • Blue e+ Kühlgeräte (1,5 - 5,5 kW).
  • Blue e+ Chiller (1,5 - 7,0 kW).
  • Neue Artikelnummern für alle Klimageräte mit R-1234yf. 

 

Normenkonform und sicher 

 

R-1234yf ist bereits weltweit millionenfach, u. a. in Fahrzeugklimaanlagen, im Serieneinsatz.
Alle Rittal Klimageräte mit R-1234yf 
 

  • erfüllen EN/IEC 60335-2-40 sowie UL 60335-2-40 Normen, 
  • bleiben unterhalb der zulässigen Kältemittelfüllmengen,
  • und benötigen keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Leckagesensoren oder Zwangsbelüftung.  

 

 

Prüfungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestätigen: Unter realen Betriebsbedingungen besteht keine Brandgefahr.