Hintergrund ist, dass der Ausbau in der Netzebene 4 bislang häufig durch aufwendige Vorgaben erschwert wurde. Glasfasern wurden in bestimmten Fällen ähnlich behandelt wie elektrische Leitungen mit intrinsischer Brandgefahr, obwohl sie andere technische Eigenschaften haben. Das führte vor allem in Fluchtwegen zu zusätzlichem Aufwand bei der Verlegung.
Mit der Überarbeitung der Muster-Richtlinie über brandschutzrechtliche Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) steht nun fest: In Zukunft dürfen Glasfasern mit Gebäudeklassifikation in Fluchtwegen auch in Metallkanälen oder als Klebefasern verlegt werden.
Die VDE-Leitlinie 0800-730 ergänzt bestehende Qualitätsstandards im Glasfaserausbau und greift zugleich Anforderungen aus dem EU Gigabit Infrastructure Act (GIA) auf, der derzeit in deutsches Recht überführt wird.
Für Unternehmen im Ausbau bedeutet das vor allem eines: mehr Flexibilität und bessere Voraussetzungen, um Glasfaserprojekte im Gebäude effizient voranzubringen.